Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen crossbike.club, Endverbrauchern und Veranstalter. Da für beide Parteien unterschiedliche Bedingungen gelten, sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen in drei Teile aufgeteilt:
- Regelungen zwischen Endverbraucher und crossbike.club
- Regelungen zwischen Veranstalter und crossbike.club
- Gemeinsame Abschlussbedingungen
TEIL I – Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Endverbraucher und crossbike.club
I.1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmung
Der Online Shop bei crossbike.club bezieht sich ausschließlich auf Veranstaltungen im Eventkalender. Für Bestellungen im crossbike.club Online-Shop (Eventkalender) gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Dieses Online Angebot ist ausschließlich nur für private Endverbraucher.
crossbike.club ist nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen. Diese werden durch den jeweiligen Verein oder Veranstalter (Firma) durchgeführt. Durch den Erwerb des Tickets (Eintrittskarte) kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Ticketinhaber (Endverbraucher) und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Eventuell gelten für diese Veranstaltung weitere Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Ein entsprechender Link wird den jeweiligen Veranstaltungen hinzugefügt .
I.2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sonderneine unverbindliche Produktpräsentation dar. Durch Anklicken des Buttons „anmelden“ meldet sich der Endverbraucher unverbindlich an. Die Anmeldung/Bestellung landet im Warenkorb. Eine verbindliche Bestellung findet erst statt, sobald der Endverbraucher die Kaufprozedur, inklusive Angabe persönlicher Daten, im Shop durchläuft und dann den Button „Kostenpflichtig bestellen“ drückt.
Tickets(Eintrittskarten) für Fahrradveranstaltungen liegen ausschließlich in digitaler Form (PDF, e-mail, jeweils inklusive QR Code) vor. Mittels dieser Tickets kann sich der Endverbraucher bei der Veranstaltung des jeweiligen Veranstalters anmelden.
Alle Tickets (Eintrittskarten) sind personalisiert, können aber übertragen werden. Jedes Ticket ist dabei genau einmal gültig. Bei Missbrauch haftet der Endverbraucher.
I.3 Preise und Gebühren
Die Preise sind im Allgemeinen ohne Mehrwertsteuer, da die Veranstalter eingetragene Vereine mit gemeinnütziger Anerkennung sind.
Bei kommerziellen Anbietern wird die Mehrwertsteuer von derzeit 19% ausgewiesen.
Für die Verarbeitung und Anmeldung bei den jeweiligen Veranstaltern erhebt crossbike.club eine Online-Verkaufs-Gebühr (Online-VK-Gebühr) in Höhe von 10% auf den gesamten Bestellwert. Diese Gebühr ist nach §19 UStG „Kleinunternehmer Regelung“ von der Umsatzsteuer befreit.
Kosten für den Versand entstehen keine, da crossbike.club nur auf digitalem Weg die Ware versendet (e-mail mit PDF und QR Code).
I.4 Zahlung
Der Kaufpreis für die Waren (Tickets) ist bei Vertragsschluss sofort fällig und per Sofortüberweisung, Überweisung, Apple Pay, Kreditkarte (Mastercard, American Express oder Visa), Paypal, Paydirekt zu zahlen. Kosten für die oben genannten Zahlungsmethoden sind über die Online-VK-Gebühr abgedeckt.
Im Falle einer Überweisung wird das Ticket (Eintrittskarte) erst verschickt, sobald das Geld auf unser Geschäftskonto eingegangen ist.
crossbike.club behält sich das Recht vor, auch ohne vorherige Ankündigung, die ein oder andere Zahlungsmethode nicht anzubieten. Im Allgemeinen versuchen wir aber so verbraucherfreundlich wie möglich zu sein.
I.5 Lieferung
Die Lieferung der Tickets (Eintrittskarten) erfolgt ausschließlich auf digitalem Weg in Form einer E-Mail ggf. mit PDF im Anhang. Darin enthalten ist neben der Ticket-ID ein QR Code mit dem der Ticket Inhaber zur jeweiligen Veranstaltung angemeldet werden kann.
Die Lieferung erfolgt unverzüglich nach Geldeingang. Bei manueller Überweisung kann eine Verzögerung von bis zu zwei Werktagen nach Zahlungseingang auftreten.
I.6 Widerrufsrecht und Stornierung
Der Endverbraucher hat ein 14-tägiges Widerrufsrecht und kann ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag der Zusendung des digitalen Tickets (e-mail und/oder PDF).
Folgen des Widerrufs
Durch den Widerruf wird das Ticket gesperrt/unbrauchbar gemacht und der Ticketpreis wird erstattet. Bearbeitungsgebühren (Online-VK-Gebühren) werden nicht erstattet.
Für den Widerruf benutzen Sie bitte dieses Formular.
Der Endverbraucher hat zusätzlich das Recht, das Ticket bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei, zu stornieren. In diesem Fall wird das Ticket gesperrt/unbrauchbar gemacht und der Ticketbetrag erstattet. Bearbeitungsgebühren (Online-VK-Gebühren) werden nicht erstattet.
Wird nach Ablauf der Frist von 14 Tagen zum Veranstaltungsbeginn (die Veranstaltung findet innerhalb von 13 Tagen statt) storniert, so entstehen Stornokosten in Höhe von 100%.
TEIL II – Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Veranstalter und crossbike.club
II.1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmung
Diese Bestimmungen gelten für alle auf crossbike.club eingereichten Veranstaltungen zwischen crossbike.club und Veranstalter. Weitere Bestimmungen treten nicht in Kraft.
II.2 Vertragspartner
Es wird ein Vertrag zwischen crossbike.club, Einzelunternehmung von Dennis Hock, Bruchweg 32a, 23560 Lübeck, im Weiteren crossbike.club und dem jeweiligen Veranstalter (Verein oder Unternehmen) geschlossen.
II.3 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande in dem der Veranstalter alle Angaben im Online-Formular tätigt sowie die AGB akzeptiert. Alternativ kann eine E-Mail an eventmanager@crossbike.club mit allen erforderlichen Unterlagen geschickt werden. Im Falle einer E-Mail akzeptiert der Veranstalter unsere AGB.
Der Veranstalter beauftragt crossbike.club die Veranstaltung im Internet auf www.crossbike.club zu veröffentlichen. Darüber hinaus kann der Veranstalter optional weitere Leistungen (siehe unten) beauftragen.
II.4 Leistungen
Kommt ein Vertrag zwischen crossbike.club und Veranstalter zustande, bietet crossbike.club folgende Leistungen:
- Publizierung der Veranstaltung im Eventkalender auf www.crossbike.club
- Optional: Online-Verkauf und Anmeldung zur Veranstaltung
- Optional: Erstellung einer Teilnehmerliste
- Optional: Einbindung eines Verkaufsformular auf der Internetseite des Veranstalters
- Optional: Abwicklung der Zahlungseingänge/Inkasso
- Optional: Exponierte Darstellung der Veranstaltung (Feature Event)
Alle oben genannten Leistungen, bis auf Punkt 6, sind kostenfrei. Für eine Exponierte Darstellung werden zur Zeit €2,- berechnet. Diese werden entweder verrechnet oder gesondert in Rechnung gestellt.
II.5 Widerruf
Alle oben genannten Leistungen, bis auf die Publizierung im Internet, können ohne Angabe von Gründen jeder Zeit widerrufen werden. Die Veranstaltung bleibt zum Interesse der Allgemeinheit online. Ist die Veranstaltung abgesagt, so wird diese als „Abgesagt“ gekennzeichnet.
Sollte der Veranstalter den Online-Verkauf beantragt haben, so bleibt die Option des Widerrufs nur so lange bestehen, so lange noch keine Zahlungen für diese Veranstaltung eingegangen sind.
TEIL III – Gemeinsame Abschlussbedingungen
III.1 Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Für alle mit crossbike.club geschlossenen Verträge gilt die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Sofern der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in Deutschland, sondern einem anderen EU-Staat hat und die dortigen nationalen Bestimmungen weitere Verbraucherschutzrechte als das deutsche Recht festlegen, gelten die nationalen Bestimmungen des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Kunden (Art. 6 Abs. 2 Rom I-Verordnung).
Für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird der Gerichtsstand Lübeck akzeptiert.
III. 2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.